
Vergütung: EG III TV-Ärzte
Das sind Ihre Aufgaben
Psychisch kranken Kindern eine Zukunft und eine Perspektive für eine gute Entwicklung ermöglichen Wertschätzende Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien Ergänzung und Austausch in einem multiprofessionellen Team Innovative und etablierte Behandlungsmethoden auf Grundlage tiefenpsychologischer, verhaltenstherapeutischer und systemischer Konzepte.
Das bringen Sie mit
Erforderlich
- Abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt*ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wünschenswert
- Traumatherapeutische Zusatzweiterbildung oder aber Bereitschaft, diese zeitnah zu erwerben
- Idealerweise erste Führungserfahrung
- Organisations- und Führungstalent sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Deutsche Sprachkenntnisse auf C 1 Niveau
- Freude an der Weiterentwicklung therapeutischer Konzepte
- begeisterungsfähige, verantwortungsbewusste und souveräne Persönlichkeit
- ein hohes Maß an sozialer, fachlicher und interkultureller Kompetenz und Interesse an der Arbeit im multiprofessionellen Team
- Kenntnisse der MS Office-Programme (Outlook, Excel, Word)
Wer wir sind
Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie umfasst derzeit 30 stationäre Betten auf 3 Stationen und 24 tagesklinische Plätze sowie 3 Institutsambulanzen in Bedburg-Hau, Geldern und eine kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde in Moers.
Die Abteilungsärztin verfügt über die volle Weiterbildungsermächtigung für das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst und der fachärztliche Hintergrunddienst werden ausschließlich im eigenen Fachgebiet und überwiegend in Rufbereitschaft geleistet.
Menschen aus Überzeugung helfen und dabei mit starkem Rückhalt über sich hinauswachsen – wo, wenn nicht bei uns?
In einer Klinik, deren fachliches Spektrum alles ist, außer gewöhnlich. In der gleich 3 Facharzt-Weiterbildungen möglich sind: Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie sowie, ergänzend dazu, die Weiterbildung mit der Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie. Durch deren ganze Bandbreite psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder Sie greifbare Lernerfahrungen weit über den üblichen Standard hinaus sammeln. Und in der Sie Behandlungsmethoden aktiv mitgestalten können.
Egal, ob Sie unsere Gemeinschaft im ärztlich-therapeutischen Bereich, im Pflege- und Erziehungsdienstes oder in einem anderen Bereich verstärken – bei uns erwartet Sie ein Arbeitsumfeld, in dem „Willkommen“ und „Teamgeist“ immer großgeschrieben werden. Wenn Sie gleichermaßen mit Ehrgeiz und Empathie punkten und der Tellerrand für Sie kein Hindernis darstellt, haben wir genau den richtigen Nährboden für Ihre Ambitionen. Versprochen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorzulegen (soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Verfahren ausdrücklich einverstanden.